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Wann empfiehlt sich die therapeutischen Wasserarbeit “Psychomotorische Bewegungstherapie / Entspannungstherapie” Die therapeutische Wasserarbeit empfiehlt sich begleitend und unterstützend bei Säuglingen / Kindern mit:
Die therapeutische Wasserarbeit “Psychomotorische Bewegungstherapie / Entspannungstherapie” findet im zeitlichen Rahmen der jeweiligen Altersgruppen statt und ergänzend mit Weiteren auf die Diagnose zugeschnittenen Behandlungselementen. Die therapeutische Wasserarbeit kann die jeweilige Behandlung des Kinderarztes begleiten und unterstützen. Wer trägt die Behandlungskosten? Gesetzlich Krankenversicherte Patienten z.B. bei der DAK, AOK, Techniker usw. tragen die Kosten für die Untersuchung und Therapie selbst. Die Kosten der Erstuntersuchung richten sich nach dem zeitlichen Aufwand, wonach sich die Kosten errechnen. Die weiteren Behandlungskosten können erst nach einer abgeschlossenen Diagnoseerstellung abgeschätzt werden. Bei Privatversicherte und Patienten mit einer Zusatzversicherung erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebueH 85). Eine Gewähr des Erstattungsverhalten Ihrer Privatversicherung oder Zusatzversicherung kann ich nicht übernehmen, dennoch liegt die Erstattungsquote bei 70-100 %. Bitte lesen Sie hierzu in Ihrem Versicherungsvertrag nach, was im Einzelnen vereinbart wurde.
Wünschen Sie eine Terminvereinbarung für eine umfassende Erstuntersuchung, dann schreiben Sie an: info@gesundheit-leben.eu Naturheilpraxis Gesundheit lebenSandra-Stefanie HanneHeilpraktikerinPraxis für Umweltmedizin, MitochondrienmedizinKomplementärmedizinUbstadter Str. 25D-76698 Ubstadt-WeiherTel. 07251-93-77-510Fax 07251-93-77-515
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